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Gästehaus Schrott
Manuela Schrott
Habichen 13
A-6433 Oetz/Tirol
Tel.&Fax 0043 (0)5252 6642
mobil 0043 (0)660 4609811
mailto info@gaestehaus-schrott.com
http://www.gaestehaus-schrott.com
Nutzungsrechte
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)
Österreichisches Hotelreglement (ÖHVB)
 
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
  1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung von beiden Vertragspartnern aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
     
  2. Außerhalb des dreimonatigen Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
    1. Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % vom Arrangementpreis
    2. Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % vom Arrangementpreis
    3. In der letzten Woche: 90% vom Arrangementpreis
       
  3. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
     
  4. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
     
  5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.
 
Beginn und Ende der Beherbergung
  1. Der Vertragspartner hat das Recht, die gemieteten Räume, je nach Kategorie, am vereinbarten Tag („Ankunftstag“) zu folgenden Zeiten zu beziehen:
    1. Einzel-/Doppelzimmer und Juniorsuite ab 16:00 Uhr
    2. Turm- und Ferienwohnung ab 16:00 Uhr
       
  2. Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 09.30 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
     
Reise-Storno-Schutz
Wir empfehlen Ihnen einen Reise-Storno-Schutz abzuschließen.
Der Storno-Schutz schützt Sie vor Kosten, die bei Stornierung oder Abbruch einer Reise auftreten.
Leistungen:
- bei Reisestorno:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise (plus Ersatz der Buchungsgebühren)
- bei Reiseabbruch:
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzlicher Reisekosten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Versicherungsberater oder bei der
Europäischen Reiseversicherung.